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05. Juni 2012, 17:53

Handwerker absetzen

Welche Handwerkerleistungen kann man steuerlich absetzen ?

Reparatur und Wartungsarbeiten von allen Gegenständen, auch wenn sie in der Hausratversicherung mitversichert (Reparatur der Waschmaschine usw.​) sind. Auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, können die Ausgaben hierfür als Steuerermäßigung geltend machen.

Welchen Betrag der Handwerker-Leistungen kann man absetzen ?

Der Steuervorteil beträgt 20 Prozent,​jedoch maximal 600 Euro im Jahr je Person. Das heißt die Leistungen sind bis zu 3000 Euro begünstigt (3000 mal 20 Prozent = 600). Es erfolgt der direkte Abzug von der Einkommensteuer. Die Handwerker-Leistung kann zusätzlich zu anderen haushaltsnahen Dienstleistungen (Reinigungskraft oder Bügelhilfe) beansprucht werden. Bei höheren Aufwendungen als 3000 Euro ist es ratsam, die Arbeiten und die Zahlungen übers Jahr zu verteilen. Für Eigentümer einer Eigentumswohnung war bislang diese Steuerermäßigung ausgeschlossen.

Welche Leistungen der Handwerker kann man nicht absetzen ?

Nicht absetzbar sind Herstellungskosten am Gebäude; solche fallen beispielsweise an, wenn eine Besenkammer in ein Gäste-WC verwandelt wird. Dann entsteht nämlich etwas Neues. Abziehbar sind stets nur die handwerklichen Leistungen, nicht das Material. Deshalb sollte der Handwerker in seiner Rechnung eine klare Aufteilung ausweisen; "pauschal für Material und Lohn" gilt nicht! Eine ordentliche Rechnung des Handwerkers ist auf jeden Fall erforderlich, die Bezahlung muss durch Überweisung auf das Konto des Handwerkers erfolgen. Dies muss dem Finanzamt nämlich nachgewiesen werden. Der Kunde ist verpflichtet Handwerkerrechnungen 10 Jahre aufzubewahren.

Uwe Reinsch

Redakteur

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